Der Milieuschutz ist eine gesetzliche Maßnahme, durch welche bestimmte Gebiete unter besonderem Schutz stehen und eine Änderung der baulichen sowie ökonomischen und sozialen Gegebenheiten nur mit Genehmigung des Gesetzgebers erlaubt sind. Der Milieuschutz wird auch Erhaltungsschutz genannt und die Rahmenrichtlinien sind im Baugesetzbuch (Abk. BauGB) geregelt. Die Gemeinden und Städte definieren für sich selbst die genauen Regelungen, weshalb es zu regionalen Unterschieden kommen kann.

Es soll eine weitreichende Umwandlung in den definierten Gebieten verhindert werden und so auch gegen Preissteigerungen und Verschlechterung von sozialer Infrastruktur wie Kindertagesstätten oder Schulen oder medizinischer Versorgung entgegengewirkt werden.

So braucht man beispielsweise eine Genehmigung, wenn man eine bauliche Veränderung machen möchte. Dazu zählt ein Neubau, ein Abbruch oder ein Umbau eines Hauses. Außerdem braucht man eine Genehmigung, wenn aus einer Mietwohnung eine Eigentumswohnung werden soll. Ausnahmen bestehen bei notwendiger Instandhaltung und angepasster Modernisierung von Wohnungen. Außerdem wird es erschwert, dass eine Nutzungsänderung vorgenommen wird. Zum Beispiel kann ein Wohnhaus nicht so einfach zu einem Hotel oder einem touristischen Appartementhaus umgebaut werden. In einer Satzung ( = Ausformulierung des Gesetzes) ist dies genau festgehalten.

Ziel des Milieuschutzes ist es, dass ein bauliches Erscheinungsbild und eine vorhandene Diversität der Bewohnerschaft sowie eine gewisse Infrastruktur erhalten bleiben sollen.

Quelle: https://www.mietrecht.com/milieuschutz/